Kurz gesagt: Die reguläre Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung endet am 30. November, der Wechsel gilt dann zum 1. Januar. Wird Ihr Beitrag aber erhöht – 2026 der Fall für Millionen Autofahrer wegen neuer Typ- und Regionalklassen –, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG und können auch mitten im Jahr wechseln, meist innerhalb eines Monats nach der Beitragsmitteilung.
Stand: August 2026. Dieser Ratgeber erklärt, bis wann Sie kündigen müssen, wie Sie trotz verpasster Frist noch wechseln, warum Ihr Beitrag 2026 steigt und wie Sie ohne Deckungslücke zu einem günstigeren Tarif kommen.
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Vertragsende. Da die meisten Verträge zum 1. Januar laufen, ist der 30. November der entscheidende Stichtag.
Entscheidend ist der Zugang, nicht der Poststempel: Ihre Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, nicht nur abgeschickt. Bei einem Wechsel gilt der neue Vertrag dann ab dem 1. Januar.
Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Dann hilft nur noch ein Sonderkündigungsrecht – oder Sie warten bis zum nächsten regulären Termin.
Merksatz: Kündigung bis 30. November, Zugang zählt, Wechsel zum 1. Januar.
Kann ich auch nach dem 30. November wechseln?
Ja. Über das Sonderkündigungsrecht können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch außerhalb der regulären Frist kündigen. Es greift bei bestimmten Anlässen und ist im Versicherungsvertragsgesetz verankert.
Der wichtigste Fall ist die Beitragserhöhung: Erhöht Ihr Versicherer die Prämie, ohne die Leistung entsprechend zu verbessern, greift § 40 VVG. Sie haben dann einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit, um zu kündigen. Der Versicherer muss Sie in dieser Mitteilung sogar ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Daneben gibt es weitere Anlässe für eine außerordentliche Kündigung: nach einem regulierten Schadenfall und beim Fahrzeugwechsel. Auch hier gilt jeweils eine kurze Frist ab Kenntnis des Ereignisses.
Geben Sie im Kündigungsschreiben immer den konkreten Grund an, etwa „Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung gemäß § 40 VVG“. Das vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.
Faustregel: Kommt die Beitragsrechnung mit einem höheren Preis, läuft ab Zugang Ihre Ein-Monats-Frist – unabhängig davon, welcher Monat gerade ist.
Warum steigt mein Beitrag 2026, obwohl ich unfallfrei bin?
Ihr Beitrag kann steigen, ohne dass Sie einen Unfall hatten – weil sich Typklasse oder Regionalklasse Ihres Fahrzeugs geändert haben. Beide werden jährlich neu festgelegt und fließen unabhängig von Ihrer Fahrweise in den Preis ein.
Die Typklasse bewertet das Schadenrisiko Ihres Fahrzeugmodells, die Regionalklasse die Unfallbilanz Ihres Zulassungsbezirks. Für 2026 wurden beide neu geordnet: In vielen Städten und für zahlreiche SUV-Modelle wurde es tendenziell teurer, während einige E-Autos günstiger eingestuft wurden.
Die aktuellen Einstufungen veröffentlicht der Gesamtverband der Versicherer im Typklassenverzeichnis des GDV. Steigt Ihr Beitrag dadurch, ist das genau der Fall, in dem Ihr Sonderkündigungsrecht greift.
Wie finde ich einen günstigeren Tarif?
Den Marktüberblick verschaffen Sie sich am schnellsten über Vergleichsportale. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistung.
Gängige Vergleichsportale sind Verivox, CHECK24 und Tarifcheck. Dort geben Sie Fahrzeug, Fahrleistung und Ihre Schadenfreiheitsklasse ein und erhalten Tarife verschiedener Anbieter.
Achten Sie beim Vergleich auf mindestens drei Angebote und prüfen Sie über den Preis hinaus Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Zusatzbausteine. Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste.
Worauf muss ich achten, damit keine Lücke entsteht?
Der neue Vertrag muss nahtlos an den alten anschließen, damit Ihr Fahrzeug durchgehend versichert ist. Schließen Sie deshalb zuerst den neuen Vertrag ab und kündigen Sie dann den alten – oder achten Sie auf denselben Stichtag.
Für den neuen Vertrag brauchen Sie eine neue eVB-Nummer. Wie diese funktioniert und warum sie Sie noch nicht dauerhaft bindet, erklärt unser Ratgeber zur eVB-Nummer. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie automatisch mit – wie das genau läuft, lesen Sie im Ratgeber zur Schadenfreiheitsklasse.
Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen und heben Sie die Bestätigung auf. So haben Sie im Zweifel einen Nachweis, dass der alte Vertrag beendet ist.
Kündigungsgründe im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt, welcher Anlass zu welcher Frist berechtigt und wann der Wechsel wirksam wird.
| Grund | Frist | Wechsel zum |
|---|---|---|
| Reguläre Kündigung | bis 30. November (Zugang) | 1. Januar |
| Beitragserhöhung (§ 40 VVG) | 1 Monat ab Zugang der Mitteilung | zum Wirksamwerden der Erhöhung |
| Nach reguliertem Schadenfall | 1 Monat ab Abschluss der Regulierung | sofort bzw. nach Vereinbarung |
| Fahrzeugwechsel | bei Ummeldung | mit dem neuen Fahrzeug |
Nächster Schritt: Prüfen Sie Ihre letzte Beitragsrechnung auf eine Erhöhung. Liegt eine vor, läuft Ihre Ein-Monats-Frist – vergleichen Sie dann zügig Tarife und sichern Sie sich die neue eVB, bevor Sie kündigen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben Ihres Versicherers.
Häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bei der regulären Kündigung muss sie bis zum 30. November eingegangen sein, damit der Wechsel zum 1. Januar gilt. Entscheidend ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Datum des Absendens. Kündigen Sie deshalb einige Tage vorher.
Kann ich trotz verpasster Frist wechseln?
Ja, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht. Der häufigste Fall ist eine Beitragserhöhung: Ab Zugang der Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen (§ 40 VVG). Auch nach einem regulierten Schaden oder bei einem Fahrzeugwechsel können Sie außerordentlich kündigen.
Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?
Ja. Die Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer, und wird beim Wechsel auf den neuen Anbieter übertragen. Sie behalten also Ihren Rabatt für unfallfreie Jahre.
Warum steigt mein Beitrag, obwohl ich unfallfrei bin?
Weil Typklasse und Regionalklasse jährlich neu festgelegt werden und unabhängig von Ihrer Fahrweise in den Beitrag einfließen. Ändert sich Ihre Einstufung zum Nachteil, steigt der Preis. Genau dann greift Ihr Sonderkündigungsrecht.
Muss ich beim Wechsel eine neue eVB-Nummer besorgen?
Ja. Der neue Versicherer stellt Ihnen eine eVB-Nummer aus, die Sie für die weitere Nutzung des Fahrzeugs benötigen. Bei Online-Abschluss liegt sie meist innerhalb weniger Minuten vor.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse und kein Sonderrecht habe?
Dann verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein Jahr, und Sie können erst zum nächsten regulären Termin kündigen. Prüfen Sie in diesem Fall trotzdem jede Beitragsrechnung – die nächste Erhöhung eröffnet Ihnen wieder ein Sonderkündigungsrecht.




