In Kürze: Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung – ein siebenstelliger Code, mit dem Sie der Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie ist kostenlos und liegt online meist in wenigen Minuten per SMS oder E-Mail vor. Solange Sie die Nummer nicht bei der Zulassungsstelle einlösen, sind Sie an keinen Versicherer gebunden: Die eVB verfällt dann folgenlos.
Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber erklärt, was die eVB-Nummer ist, wo Sie sie bekommen, wie lange sie gilt – und was rechtlich passiert, sobald Sie sie verwenden.
Zur Einordnung: Die eVB-Nummer ist eine Deckungszusage Ihres Versicherers gegenüber der Behörde. Anders als der Versicherungsschein, der Ihren fertigen Vertrag dokumentiert, ist die eVB nur der Nachweis, dass Versicherungsschutz besteht oder bereitsteht.
Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne sie lässt keine Zulassungsstelle in Deutschland ein Fahrzeug zu.
Laut ADAC (2026) besteht die Nummer aus sieben alphanumerischen Zeichen. Die ersten beiden Zeichen identifizieren den Versicherer, die restlichen fünf werden zufällig erzeugt.
Seit 2008 ersetzt die eVB die frühere Deckungskarte, umgangssprachlich Doppelkarte genannt. Der Nachweis läuft heute rein digital: Sie nennen der Zulassungsstelle nur die Nummer, den Rest ruft die Behörde elektronisch ab.
Merksatz: Die eVB ist ein Nachweis, keine Rechnung. Sie belegt gegenüber der Behörde, dass Ihr Fahrzeug ab der Zulassung haftpflichtversichert ist – warum diese Versicherung Pflicht ist und was sie leistet, erklärt unser Leitfaden zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wo bekomme ich eine eVB-Nummer?
Sie bekommen die eVB-Nummer bei jedem Kfz-Versicherer – auf vier Wegen, die alle kostenlos sind. In eine Filiale müssen Sie dafür nicht.
- Bestehender Versicherer: über Kundenportal, App oder Hotline. Sinnvoll, wenn Sie ohnehin bleiben wollen.
- Neuer Versicherer online: direkt beim Anbieter, meist am Ende des Online-Antrags.
- Versicherungsmakler: mit Beratung, dafür etwas langsamer.
- Vergleichsportal: Tarife prüfen und die eVB im Anschluss anfordern.
Welcher Weg der richtige ist, hängt nur davon ab, ob Sie beim aktuellen Anbieter bleiben, beraten werden oder vergleichen wollen. Für die Zulassungsstelle ist jede eVB gleichwertig.
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Vergleichen Sie vor der eVB – nicht danach
Für die Zulassung brauchen Sie ohnehin eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Tarifvergleich lohnt sich deshalb, bevor Sie die eVB anfordern. Die Nummer bekommen Sie bei den meisten Anbietern direkt im Anschluss an den Abschluss – in wenigen Minuten per SMS oder E-Mail.
- eVB-Nummer in Minuten
- Vergleich kostenlos
- Über 300 Tarife
- Kein Behördengang nötig
* Werbung / Affiliate-Link: Bei Abschluss über diesen Link erhält Fahrzeug-Freude eine Provision von Tarifcheck.de. Für Sie bleibt der Preis unverändert. Eine eVB-Nummer erhalten Sie auch ohne Vergleichsportal – direkt bei jedem Versicherer, ebenfalls kostenlos. Stand: Juli 2026.
Was kostet eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer kostet nichts. Laut ADAC (2026) ist die Beantragung kostenlos – auch dann, wenn Sie am Ende doch kein Fahrzeug zulassen.
Bezahlt wird ausschließlich die Versicherung selbst, und zwar erst, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und der Vertrag läuft. Die Nummer allein löst keine Zahlungspflicht aus.
Faustregel: Kein Versicherer darf Ihnen die eVB in Rechnung stellen. Verlangt jemand Geld für die Ausstellung, ist das kein seriöses Angebot.
Wie lange dauert es, bis ich die eVB habe?
Online geht es in der Regel in wenigen Minuten: Sie erhalten die Nummer per SMS oder E-Mail. Bei Maklern und in der Filiale dauert es länger.
| Weg | Dauer | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Online-Versicherer oder Vergleichsportal | wenige Minuten (SMS/E-Mail) | kostenlos | wer es eilig hat und vergleichen will |
| Bestehender Versicherer (Kundenportal, Hotline) | Minuten bis Stunden | kostenlos | wer beim aktuellen Anbieter bleiben will |
| Versicherungsmakler | Stunden bis 1 Tag | kostenlos | wer Beratung möchte |
| Filiale oder Vertreter vor Ort | Termin nötig | kostenlos | wer persönlich beraten werden will |
Planen Sie trotzdem Puffer ein. Der Engpass ist selten die eVB, sondern der Termin bei der Zulassungsstelle.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Es gibt keine gesetzlich einheitliche Gültigkeitsdauer. Jeder Versicherer legt die Frist selbst fest – die Spanne reicht in der Praxis von drei Monaten bis zu anderthalb Jahren.
Laut ADAC (2026) beträgt die maximal mögliche Gültigkeit 730 Tage, also zwei Jahre. Wie lange Ihre Nummer tatsächlich gilt, steht in der Bestätigung Ihres Versicherers.
| Anbieter / Quelle | Angegebene Gültigkeit |
|---|---|
| Maximal zulässig (ADAC, 2026) | bis zu 730 Tage |
| Typische Praxis vieler Versicherer (ADAC, 2026) | 3 bis 6 Monate |
| HUK-COBURG und HUK24 (2026) | 18 Monate ab Ausstellungsdatum |
| Zurich (2026) | 3 Monate |
Praxistipp: Fordern Sie die eVB erst an, wenn Ihr Zulassungstermin steht. Läuft sie vorher ab, verfällt sie – kostenlos und ohne Folgen. Sie fordern dann einfach eine neue an.
Bin ich mit der eVB-Nummer schon an den Versicherer gebunden?
Nein, nicht dauerhaft – aber die Antwort hängt davon ab, ob Sie die Nummer bereits eingelöst haben. Genau hier liegt der Unterschied, den die meisten Versicherer-Seiten nicht sauber trennen.
Solange die eVB nicht bei der Zulassungsstelle verwendet wurde, läuft kein Versicherungsschutz und es entstehen keine Kosten. Die Nummer verfällt am Ende ihrer Gültigkeit von selbst (ADAC, 2026). Sie müssen dafür nichts tun und nichts kündigen.
Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz. Wechseln können Sie trotzdem noch – kostenlos ist der Wechsel dann aber nicht mehr zwingend.
| Stand der Dinge | Rechtliche Wirkung | Kosten | Anbieterwechsel möglich? |
|---|---|---|---|
| eVB angefordert, nicht verwendet | kein laufender Versicherungsschutz | keine | Ja – Nummer einfach verfallen lassen |
| eVB bei der Zulassung verwendet | vorläufige Deckung läuft | anteilige Prämie für die Deckungstage möglich (§ 50 VVG) | Ja – per Widerruf oder Wechsel |
| Versicherungsschein da, Beitrag gezahlt | Hauptvertrag läuft | voller Beitrag | Nur per Kündigung oder Sonderkündigungsrecht |
Wie funktioniert der Widerruf?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen – in Textform und ohne Begründung (§ 8 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Bedingungen und die Widerrufsbelehrung vorliegen (§ 8 Abs. 2 VVG).
Ein Detail, das kaum ein Ratgeber nennt: Für Verträge über vorläufige Deckung besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 VVG). Die Ausnahme greift bei Fernabsatzverträgen – und dazu zählen Online- und Telefonabschlüsse. Wer online abschließt, hat den Widerruf also im Regelfall.
Widerrufen Sie, endet die vorläufige Deckung mit Zugang Ihrer Erklärung beim Versicherer (§ 52 Abs. 3 VVG). Für die Tage, an denen Sie geschützt waren, darf der Versicherer eine anteilige Prämie verlangen (§ 50 VVG).
Und wenn ich einfach zu einem anderen Anbieter wechsle?
Das geht ebenfalls. Schließen Sie den Hauptvertrag bei einem anderen Versicherer, endet die vorläufige Deckung beim ersten Anbieter automatisch – Sie müssen ihn darüber allerdings unverzüglich informieren (§ 52 Abs. 2 VVG).
Ihr neuer Versicherer meldet die Änderung der Zulassungsbehörde. Ein Behördengang ist dafür nicht nötig.
Ehrlich gesagt: Am günstigsten und einfachsten ist der Vergleich vor der eVB-Anforderung. Wer erst zulässt und dann wechselt, zahlt im Zweifel ein paar Tage doppelt und erzeugt Papierkram – ausgeschlossen ist der Wechsel aber nie.
Später wechseln: welche Fristen gelten?
Läuft der Hauptvertrag erst einmal, gelten die normalen Kündigungsregeln der Kfz-Versicherung. Ordentlich kündigen Sie mit einem Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres – bei den meisten Verträgen ist das der 30. November.
Zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (§ 40 VVG), nach einem regulierten Schadenfall und beim Fahrzeugwechsel. Die Frist beträgt jeweils einen Monat ab Kenntnis.
Kann ich mehrere eVB-Nummern gleichzeitig haben?
Ja, das ist möglich. Jede eVB ist zweckgebunden und nur für einen Zulassungsvorgang gültig – für zwei Fahrzeuge brauchen Sie zwingend zwei Nummern (ADAC, 2026).
Auch mehrere Nummern für dasselbe Vorhaben schließen sich technisch nicht aus. Verbraucht wird nur die eVB, die die Zulassungsstelle tatsächlich einliest. Die übrigen verfallen ungenutzt.
Sinnvoll ist das trotzdem selten. Jede eVB setzt voraus, dass Sie beim jeweiligen Versicherer einen Antrag gestellt haben – Sie handeln sich also mehrere Vertragsvorgänge ein, von denen Sie einen aktiv beenden müssen. Vergleichen Sie lieber zuerst und fordern Sie dann eine Nummer an.
Was passiert, wenn ich die eVB nicht nutze?
Dann verfällt sie – ohne Kosten und ohne Ihr Zutun. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Nummer schlicht ungültig (ADAC, 2026; ERGO).
Es entsteht kein laufender Versicherungsvertrag und keine Beitragspflicht, weil der Versicherungsschutz erst mit der Zulassung des Fahrzeugs beginnt. Kündigen müssen Sie nichts.
Brauchen Sie später doch eine Nummer, fordern Sie einfach eine neue an – ebenfalls kostenlos.
Brauche ich eine eVB auch bei Ummeldung, Wiederzulassung oder Kurzzeitkennzeichen?
In den meisten Fällen ja. Die eVB ist nicht nur für die Neuzulassung Pflicht, sondern für jeden Vorgang, bei dem sich Fahrzeug, Halter oder Kennzeichen ändern.
- Halterwechsel: neue eVB nötig – der neue Halter muss seinen eigenen Versicherungsschutz nachweisen.
- Wiederzulassung nach Stilllegung: neue eVB nötig.
- Kurzzeitkennzeichen: eigene Kurzzeit-eVB nötig. Eine reguläre eVB wird dafür nicht akzeptiert (CHECK24, 2026).
- Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: in der Regel neue eVB nötig.
- Reine Ummeldung ohne Halter- und Versicherungswechsel: Hier handhaben es die Zulassungsstellen unterschiedlich. Fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach, statt sich auf eine pauschale Aussage zu verlassen.
Wichtig: Eine eVB ist immer nur einmal verwendbar. Nach dem Einlesen durch die Zulassungsstelle ist sie verbraucht (ADAC, 2026).
Geht es in die andere Richtung – Fahrzeug verkauft oder stillgelegt –, brauchen Sie keine eVB, sondern eine Abmeldung. Wie das online in wenigen Minuten funktioniert, zeigt unser Ratgeber zur Kfz-Abmeldung online.
Welche Unterlagen brauche ich neben der eVB für die Zulassung?
Neben der eVB-Nummer verlangt die Zulassungsstelle im Regelfall fünf weitere Dinge. Die Liste ist kurz, aber ohne ein Element geht nichts.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Kennzeichenschilder (bei Wunschkennzeichen: Reservierungsnachweis)
Den vollständigen Ablauf mit Sonderfällen – Finanzierung, Leasing, Import, Vollmacht – finden Sie in unserer Anleitung zur Kfz-Zulassung.
Ein häufiger Stolperstein ist der HU-Nachweis. Ob und wann die Zulassung ohne gültigen TÜV überhaupt möglich ist, klärt unser Ratgeber zur Zulassung ohne TÜV.
Was tun, wenn ich meine eVB-Nummer verloren habe?
Rufen Sie Ihren Versicherer an oder schauen Sie ins Kundenportal. Die Nummer wird gespeichert und kann jederzeit erneut übermittelt werden.
Eine verlorene eVB ist kein Sicherheitsproblem und kein Grund zur Sorge. Sie ist an Ihr Fahrzeugvorhaben gebunden und für Dritte wertlos.
Ihr nächster Schritt
Klären Sie zwei Dinge, bevor Sie die eVB anfordern: Wann ist Ihr Zulassungstermin – und bei welchem Versicherer wollen Sie eigentlich landen?
Wer den Tarifvergleich vor die eVB stellt, spart sich den Wechsel danach. Die Nummer bekommen Sie bei jedem Anbieter kostenlos und in wenigen Minuten – der Vergleich ist der einzige Schritt, der überhaupt Zeit kostet.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Gültigkeitsdauer, Widerrufs- und Kündigungsmodalitäten sind anbieterabhängig – maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Versicherers.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Ist die eVB-Nummer kostenlos?
Ja, die eVB-Nummer ist bei allen Versicherern kostenlos. Laut ADAC (2026) gilt das auch dann, wenn Sie am Ende gar kein Fahrzeug zulassen. Bezahlt wird erst die Versicherung selbst, und zwar ab dem Zeitpunkt der Zulassung.
Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer?
Online meist innerhalb weniger Minuten per SMS oder E-Mail. Über einen Makler dauert es Stunden bis zu einem Tag, in der Filiale ist ein Termin nötig. Der eigentliche Engpass ist in der Praxis selten die eVB, sondern der Termin bei der Zulassungsstelle.
Kann ich nach der eVB noch die Versicherung wechseln?
Ja. Solange Sie die eVB nicht eingelöst haben, verfällt sie folgenlos. Nach der Zulassung können Sie den Vertrag bei Online-Abschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 VVG) oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Für die Tage, an denen bereits Versicherungsschutz bestand, darf der Versicherer allerdings eine anteilige Prämie berechnen.
Was passiert, wenn ich die eVB-Nummer nicht nutze?
Sie verfällt nach Ablauf ihrer Gültigkeit automatisch. Es entstehen keine Kosten und kein laufender Vertrag, weil der Versicherungsschutz erst mit der Zulassung beginnt. Eine neue Nummer können Sie jederzeit kostenlos anfordern.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Das entscheidet jeder Versicherer selbst. Laut ADAC (2026) sind maximal 730 Tage möglich, in der Praxis liegen viele Anbieter bei drei bis sechs Monaten. HUK-COBURG und HUK24 geben 18 Monate an, Zurich drei Monate. Die konkrete Frist steht in Ihrer Versicherungsbestätigung.
Gilt die eVB-Nummer auch für ein anderes Fahrzeug?
Nein. Eine eVB ist immer an ein Fahrzeug und einen Zulassungsvorgang gebunden und nur einmal verwendbar. Für ein zweites Fahrzeug brauchen Sie eine zweite Nummer. Für ein Kurzzeitkennzeichen ist zusätzlich eine eigene Kurzzeit-eVB erforderlich.
Braucht die Zulassungsstelle die eVB in Papierform?
Nein. Die Zulassungsstelle ruft die Bestätigung elektronisch ab, Sie nennen lediglich die siebenstellige Nummer. Auch bei der Online-Zulassung über i-Kfz geben Sie nur die Nummer ein. Ein Ausdruck schadet nicht, ist aber nicht vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen eVB und Versicherungsschein?
Die eVB ist der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde und begründet die vorläufige Deckung. Der Versicherungsschein ist das Dokument Ihres fertigen Hauptvertrags und kommt erst später. Erst mit Versicherungsschein und gezahltem Erstbeitrag greift der volle Versicherungsschutz.




