In Kürze: Das Kurzzeitkennzeichen ist ein gelb gerandetes Sonderkennzeichen, das fünf Tage gültig ist und ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht ist. Die Gesamtkosten liegen 2026 meist bei rund 60 bis 120 Euro (Zulassungsgebühr, Schilder und Kurzzeit-Versicherung zusammen). Sie brauchen dafür eine eigene Kurzzeit-eVB. Ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie damit nur zur nächstgelegenen Prüfstelle bewegen – nicht frei überführen.
Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber erklärt, was das Kurzzeitkennzeichen kostet, wie lange es gilt, welche Fahrten erlaubt sind und welche Unterlagen Sie brauchen.
Zur Einordnung: Das Kurzzeitkennzeichen ist eine befristete Erlaubnis für einzelne Fahrten mit einem nicht regulär zugelassenen Fahrzeug. Anders als das rote Dauerkennzeichen, das nur Händler und Werkstätten dauerhaft nutzen, bekommt es jede Privatperson – aber eben nur für fünf Tage.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Rechtsgrundlage ist § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Es gilt genau fünf Tage – daher der geläufige Name 5-Tage-Kennzeichen. Am rechten Rand trägt es einen gelben Streifen mit dem eingeprägten Ablaufdatum, weshalb es umgangssprachlich auch gelbes Kennzeichen heißt.
Abzugrenzen ist es von zwei anderen Kennzeichen: Das rote Dauerkennzeichen (§ 41 FZV) ist Händlern und Werkstätten für wiederkehrende Fahrten vorbehalten. Das Ausfuhrkennzeichen dient dem Export ins Ausland und gilt deutlich länger.
Merksatz: Kurzzeitkennzeichen heißt kurze Zeit, klarer Zweck. Es ersetzt keine Zulassung, sondern überbrückt einzelne, gesetzlich festgelegte Fahrten.
Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen – und wofür nicht?
Erlaubt sind nach § 42 FZV nur drei Zwecke: Probefahrten, Prüfungsfahrten (etwa zur HU) und Überführungsfahrten. Alles andere ist unzulässig.
Konkret erlaubt sind damit Fahrten zur Prüfstelle für die Hauptuntersuchung, zur Werkstatt, eine Probefahrt beim Kauf und die Überführung eines gekauften Fahrzeugs an seinen neuen Standort.
Nicht erlaubt ist die alltägliche Nutzung: Einkaufsfahrten, der Weg zur Arbeit, Urlaubsfahrten oder das dauerhafte Bewegen des Fahrzeugs fallen nicht unter die drei Zwecke. Wer das Kennzeichen so nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das eigentliche Risiko ist aber nicht das Bußgeld, sondern die Versicherung. Bei einer unerlaubten Fahrt kann der Kfz-Versicherer die Leistung im Schadenfall verweigern oder Regress gegen Sie nehmen – Sie haften dann selbst.
Faustregel: Fragen Sie sich vor jeder Fahrt, ob sie dem Kauf, der Prüfung oder der Überführung dient. Lautet die Antwort nein, ist die Fahrt nicht abgedeckt.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Gesamtkosten liegen 2026 meist zwischen 60 und 120 Euro. Sie setzen sich aus drei Posten zusammen: der Zulassungsgebühr, der Schilderprägung und der Kurzzeit-Versicherung.
| Posten | Kosten (Stand 2026) | Hinweis |
|---|---|---|
| Gebühr Zulassungsstelle | 13,10 € | bundeseinheitlich (10,20 € Zuteilung + 2,60 € KBA + 0,30 € Siegel) |
| Schilderprägung | ca. 20–35 € | je nach Prägestelle |
| Kurzzeit-Versicherung (eVB) | ca. 30–120 € | abhängig von Fahrzeugtyp und Versicherer |
| Gesamt | ca. 60–120 € | ohne Dienstleister-Servicegebühr |
Der größte und variabelste Posten ist die Versicherung. Für ein starkes oder teures Fahrzeug fällt die 5-Tage-Prämie höher aus als für einen Kleinwagen (bundeszulassung24, 2026).
Gut zu wissen: Versichern Sie das Fahrzeug anschließend dauerhaft beim selben Anbieter, rechnen viele Versicherer die Kurzzeit-Prämie mit dem regulären Vertrag an – die HUK-COBURG etwa lässt den Vertrag dann technisch fünf Tage früher beginnen (HUK, 2026).
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist taggenau fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum steht eingeprägt im gelben Randstreifen und wird von oben nach unten gelesen.
Am letzten Gültigkeitstag dürfen Sie das Fahrzeug bis 23:59 Uhr bewegen. Danach ist das Kennzeichen ungültig – eine Verlängerung gibt es nicht.
Reicht die Zeit nicht, beantragen Sie schlicht ein neues Kurzzeitkennzeichen. Eine Abmeldung des alten ist nicht nötig; das abgelaufene Schild dürfen Sie bei der Zulassungsstelle abgeben oder entsorgen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Zuteilung verlangt die Zulassungsstelle im Regelfall vier Dinge. Ohne diese wird der Antrag abgelehnt.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bei stillgelegten Fahrzeugen auch Teil II) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- eVB-Nummer speziell für das Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
Der HU-Nachweis ist der Punkt, an dem viele Anträge hängen. Ohne gültige HU wird das Kennzeichen nur mit einer Auflage erteilt – dazu gleich mehr.
Die eVB für das Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene Kurzzeit-Versicherung. Eine reguläre eVB für die normale Zulassung wird dafür nicht akzeptiert – wie die eVB grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur eVB-Nummer.
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige HU?
Grundsätzlich ja. Seit der Neuregelung wird das Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger Hauptuntersuchung erteilt (§ 42 FZV). Es gibt aber eine klar umrissene Ausnahme.
Ohne gültige HU erhalten Sie das Kennzeichen nur mit einer Auflage: Erlaubt ist dann ausschließlich die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle, um die HU nachzuholen. Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Diese Fahrt ist räumlich begrenzt auf den eigenen und höchstens einen angrenzenden Zulassungsbezirk. Probe- oder Überführungsfahrten sind ohne HU ausdrücklich nicht gestattet.
| Situation | Erlaubte Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen |
|---|---|
| Gültige HU vorhanden | Probefahrt, Prüfungsfahrt, Überführung – bundesweit |
| Keine gültige HU | nur zur nächstgelegenen Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Bezirk |
| HU-Mängel festgestellt | zusätzlich Fahrt zur nächstgelegenen Werkstatt zur Mängelbeseitigung |
Wichtig: Das Fahrzeug muss in jedem Fall verkehrssicher sein – auch für die Fahrt zur Prüfstelle. Die Einzelheiten legen die Zulassungsstellen teils unterschiedlich aus; die Zulassungsstelle Coburg etwa erlaubt die HU-Fahrt nur im eigenen Bezirk. Fragen Sie im Zweifel vorab nach.
Wenn Ihr Fahrzeug gar keinen gültigen TÜV mehr hat, lohnt vorab ein Blick in unseren Ratgeber zur Zulassung ohne TÜV – dort steht, welche Wege zur Prüfstelle legal sind.
Wo bekomme ich die Versicherung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kurzzeit-eVB bekommen Sie bei vielen Kfz-Versicherern und über Vergleichsportale – meist online und in wenigen Minuten per SMS oder E-Mail. In eine Filiale müssen Sie dafür nicht.
Die Preise für die 5-Tage-Deckung schwanken je nach Anbieter und Fahrzeug deutlich. Weil die Kurzzeit-eVB der größte und variabelste Kostenblock ist, lohnt hier ein kurzer Vergleich am meisten.
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Die Versicherung ist beim Kurzzeitkennzeichen der größte Kostenblock – und der mit den größten Preisunterschieden. Ein kurzer Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich, die eVB-Nummer bekommen Sie im Anschluss meist in wenigen Minuten per SMS oder E-Mail.
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Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen – was ist der Unterschied?
Beide dienen der Überführung, unterscheiden sich aber in Reichweite und Dauer. Das Kurzzeitkennzeichen ist national und gilt fünf Tage, das Ausfuhrkennzeichen ist für den Export ins Ausland gedacht und deutlich länger gültig.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt offiziell nur innerhalb Deutschlands. Einige Nachbarländer tolerieren es in der Praxis, garantiert ist das aber nicht (HUK, 2026).
Für eine Überführung ins Ausland ist deshalb das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen die sichere Wahl – es ist international anerkannt und kann bis zu einem Jahr gelten.
Wann brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen statt einer regulären Zulassung?
Immer dann, wenn Sie ein Fahrzeug nur für einzelne Fahrten bewegen, aber nicht dauerhaft anmelden wollen. Für den normalen Alltagsbetrieb brauchen Sie dagegen eine reguläre Zulassung.
Typische Fälle sind der Kauf eines Fahrzeugs am anderen Ende Deutschlands, die Fahrt eines stillgelegten Autos zur Prüfstelle oder eine Probefahrt vor dem Kauf.
Wollen Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen, führt am regulären Weg nichts vorbei – wie der abläuft, zeigt unsere Anleitung zur Kfz-Zulassung.
Ihr nächster Schritt
Klären Sie vor dem Behördengang zwei Dinge: Hat Ihr Fahrzeug eine gültige HU – und für welchen Zweck brauchen Sie die Fahrt? Danach richtet sich, ob Sie das Kennzeichen frei oder nur mit Auflage bekommen.
Die Kurzzeit-eVB ist der einzige Schritt, der überhaupt eine Entscheidung kostet. Vergleichen Sie kurz, fordern Sie die Nummer an und beantragen Sie das Kennzeichen dann bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Auslegung der erlaubten Fahrten variiert zwischen den Zulassungsstellen – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen in den Urlaub fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zugelassen (§ 42 FZV). Urlaubs- oder Alltagsfahrten fallen nicht darunter und gelten als Missbrauch. Im Schadenfall kann die Versicherung dann die Leistung verweigern.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen im Ausland?
Offiziell nur innerhalb Deutschlands. Einige EU-Nachbarländer tolerieren es in der Praxis, eine Garantie gibt es aber nicht. Für Überführungen ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen die sichere Wahl.
Was passiert nach fünf Tagen?
Das Kennzeichen wird ungültig und darf nicht mehr genutzt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Reicht die Zeit nicht, beantragen Sie einfach ein neues Kurzzeitkennzeichen; eine Abmeldung des alten ist nicht nötig.
Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?
Ja, aber nur mit Auflage. Ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie damit ausschließlich zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren, im eigenen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk. Probe- und Überführungsfahrten sind dann nicht erlaubt.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Die Kurzzeit-eVB und die Schilder können Sie online besorgen. Die eigentliche Zuteilung erfolgt in vielen Regionen weiterhin bei der Zulassungsstelle vor Ort. Ob ein vollständig digitaler Weg möglich ist, hängt von Ihrer Behörde ab – fragen Sie dort nach.
Was kostet die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kurzzeit-eVB kostet je nach Fahrzeug und Versicherer meist zwischen 30 und 120 Euro für fünf Tage. Für starke oder teure Fahrzeuge fällt die Prämie höher aus. Ein Vergleich lohnt sich, weil dieser Posten am stärksten schwankt.
Darf ich das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen verkaufen oder überführen?
Die Überführung eines gekauften Fahrzeugs an seinen neuen Standort ist ein erlaubter Zweck – vorausgesetzt, das Fahrzeug hat eine gültige HU. Für die Überführung ins Ausland brauchen Sie stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen.




