In Kürze: Welchen Rollerführerschein Sie brauchen, hängt vom Roller ab. Roller bis 45 km/h fahren Sie mit Klasse AM ab 15 Jahren – und automatisch mit jedem Auto-Führerschein der Klasse B. Für 125er-Roller bis 11 kW brauchen Sie die Klasse A1 ab 16 Jahren oder als B-Inhaber die Erweiterung B196. Ein 50er-Roller ist also mit Klasse B erlaubt, ein 125er nur mit B196.
Stand: Juni 2026. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welcher Führerschein für welchen Roller gilt, ab welchem Alter Sie fahren dürfen und was die einzelnen Klassen 2026 kosten.
Welcher Führerschein für welchen Roller? – Übersicht
Für Roller bis 45 km/h reicht die Klasse AM, die im Auto-Führerschein B bereits enthalten ist. Für stärkere 125er-Roller brauchen Sie die Klasse A1 oder die Erweiterung B196.
Entscheidend sind Hubraum, Leistung und Höchstgeschwindigkeit des Rollers. Daran hängt, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.
Vergleichstabelle der Roller-Klassen
| Klasse | Mindestalter | Roller-Typ | Hubraum / Leistung | Höchstgeschw. | Kosten |
|---|---|---|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | Kleinkraftrad / Moped | bis 50 ccm bzw. 4 kW | 45 km/h | ca. 300–700 € |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkraftrad | bis 125 ccm / 11 kW | bauartbedingt | ca. 1.000–1.900 € |
| A2 | 18 Jahre | Kraftrad | bis 35 kW | unbegrenzt | ca. 1.500–2.500 € |
| A | 24 Jahre* | Kraftrad | ohne Begrenzung | unbegrenzt | ca. 1.500–2.500 € |
| B | 18 Jahre | Roller (AM enthalten) | bis 50 ccm bzw. 4 kW | 45 km/h | im Auto-Führerschein enthalten |
| B196 | 25 Jahre | Leichtkraftrad | bis 125 ccm / 11 kW | bauartbedingt | ca. 300–700 € zusätzlich |
*Klasse A direkt ab 24 Jahren oder ab 20 Jahren, wenn Sie seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen.
Klasse AM – der Einstieg ab 15 Jahren
Die Klasse AM ist der klassische Rollerführerschein für Kleinkrafträder bis 45 km/h. Sie ist die günstigste und am schnellsten erreichbare Einstiegsklasse.
Was darf ich mit AM fahren?
Mit der Klasse AM fahren Sie Roller, Mopeds und Mofas bis 45 km/h. Erlaubt sind maximal 50 ccm Hubraum bei Verbrennern oder bis 4 kW Leistung bei Elektrorollern.
Mindestalter und Voraussetzungen
Das Mindestalter liegt bundesweit bei 15 Jahren. Nötig sind ein Sehtest, ein Erste-Hilfe-Kurs und die Anmeldung bei einer Fahrschule.
Kosten und Ablauf
Die Klasse AM kostet 2026 rund 300 bis 700 Euro. Die Ausbildung umfasst Theoriestunden und etwas Praxis, gefolgt von einer Theorie- und einer rund 30-minütigen praktischen Prüfung. Sonderfahrten wie beim Auto entfallen, und es gibt keine Probezeit.
Klasse A1 – Leichtkraftrad ab 16 Jahren
Die Klasse A1 ist der Führerschein für 125er-Roller und gilt als vollwertiger Motorradführerschein. Anders als B196 ist sie EU-weit gültig.
Was darf ich mit A1 fahren?
Mit A1 fahren Sie Leichtkrafträder und Roller bis 125 ccm und maximal 11 kW (15 PS). Das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Theorie- und Praxisprüfung
Für A1 absolvieren Sie eine vollständige theoretische und praktische Motorradausbildung inklusive Sonderfahrten. Am Ende stehen eine Theorie- und eine Praxisprüfung.
Kosten
Die Klasse A1 kostet 2026 je nach Region und Fahrpraxis rund 1.000 bis 1.900 Euro. Vorteil: Nach zwei Jahren ist ein vereinfachter Aufstieg zur Klasse A2 möglich.
Klasse B – Roller mit Auto-Führerschein fahren
Mit dem Auto-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Roller bis 45 km/h fahren, weil die Klasse AM automatisch enthalten ist. Für stärkere Roller brauchen Sie die Erweiterung B196.
Welche Roller darf ich mit Klasse B fahren?
Mit Klasse B fahren Sie Roller bis 50 ccm beziehungsweise 4 kW und maximal 45 km/h – also genau die AM-Kategorie. Einen separaten Rollerführerschein brauchen Sie dafür nicht.
Ab 21 Jahren erlaubt Klasse B in Deutschland zusätzlich dreirädrige Roller und Trikes mit mehr als 15 kW. Wenn Sie ohnehin gerade den Auto-Führerschein planen, lohnt der Blick auf unseren Ratgeber zum Führerschein BE, falls Sie später auch Anhänger ziehen wollen.
B196-Erweiterung – Roller bis 125 ccm fahren
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen B-Inhaber Roller und Motorräder bis 125 ccm und 11 kW fahren. B196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung Ihres bestehenden Auto-Führerscheins.
Die Voraussetzungen sind klar geregelt: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen. Dazu kommt eine Schulung von 13,5 Zeitstunden – vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten.
Was muss ich bei B196 beachten?
Der größte Vorteil: Bei B196 gibt es keine Prüfung. Nach der Schulung bestätigt die Fahrschule die Teilnahme, und die Schlüsselzahl 196 wird eingetragen.
Wichtigster Punkt: B196 gilt ausschließlich in Deutschland. Eine Fahrt mit dem 125er ins Ausland ist damit nicht erlaubt – dafür brauchen Sie die EU-weit gültige Klasse A1.
Mindestalter für Roller – alle Klassen im Überblick
Das Mindestalter für Roller reicht von 15 Jahren (AM) bis 25 Jahren (B196). Welche Grenze gilt, hängt von der gewünschten Klasse ab.
Roller fahren ab 15
Ab 15 Jahren können Sie die Klasse AM machen und Roller bis 45 km/h fahren. Wer nur ein gedrosseltes Mofa bis 25 km/h fahren will, kann ab 15 die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
Roller fahren ab 16
Ab 16 Jahren ist die Klasse A1 möglich. Damit fahren Sie 125er-Roller bis 11 kW – deutlich mehr Leistung als mit AM.
Roller fahren ab 18, 24 oder 25
Ab 18 Jahren stehen Klasse A2 und der Auto-Führerschein B offen. Die Klasse A für unbegrenzte Leistung gibt es direkt ab 24 Jahren, die Erweiterung B196 für 125er ab 25 Jahren.
Kosten Rollerführerschein 2026
Die Kosten reichen von rund 300 Euro für die Klasse AM bis etwa 1.900 Euro für die Klasse A1. Den größten Unterschied macht, ob eine vollständige Prüfung nötig ist.
Kosten Klasse AM
Die Klasse AM kostet 2026 etwa 300 bis 700 Euro. Darin enthalten sind Theorie, Praxis und die beiden Prüfungen.
Kosten Klasse A1
Die Klasse A1 liegt bei rund 1.000 bis 1.900 Euro, da eine vollständige Motorradausbildung mit Sonderfahrten und zwei Prüfungen anfällt.
Kosten B196
Die Erweiterung B196 kostet zusätzlich zum vorhandenen Auto-Führerschein rund 300 bis 700 Euro. Weil keine Prüfung anfällt, ist sie die günstigste Möglichkeit für 125er-Roller in Deutschland.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die größten Kostentreiber sind die Zahl der nötigen Übungsstunden und die Region. In Großstädten sind die Stundensätze höher, und wer mehr Fahrpraxis braucht, zahlt entsprechend mehr.
Ablauf der Ausbildung
Der Ablauf hängt von der Klasse ab: AM und A1 verlangen Theorie, Praxis und Prüfungen, B196 nur eine Schulung. Hier die Schritte im Überblick.
Theoretische Pflichtstunden
Für AM und A1 besuchen Sie Theoriestunden zu Grund- und klassenspezifischem Stoff. Bei B196 sind es vier Theorie-Einheiten zu je 90 Minuten, ohne anschließende Theorieprüfung.
Praktische Fahrstunden
In den Fahrstunden üben Sie Anfahren, Bremsen, Kurven und Gefahrensituationen auf dem Roller. Bei A1 kommen Sonderfahrten dazu, bei AM und B196 nicht.
Prüfung – Theorie und Praxis
AM und A1 schließen mit einer Theorie- und einer Praxisprüfung ab. B196 ist die Ausnahme: Hier genügt die Teilnahmebestätigung der Fahrschule, eine Prüfung gibt es nicht.
Bevor Sie starten: Klären Sie zuerst, welchen Roller Sie wirklich fahren wollen – das entscheidet über die Klasse. Für den 50er reicht Klasse B, für den 125er in Deutschland B196, EU-weit die A1. Denken Sie bei einem neuen Roller auch an Zulassung und Versicherung: Wie Sie ein Fahrzeug anmelden, zeigt unsere Schnellanleitung zum Kfz zulassen, den passenden Schutz finden Sie über unseren Leitfaden zur Kfz-Versicherung.
Alle hier beschriebenen Roller-Optionen setzen den bestandenen Klasse-B-Führerschein voraus. Wer noch mitten in der Ausbildung steckt, findet in unserem Ratgeber zur Klasse-B-Prüfung die wichtigsten Tipps für Theorie und Praxis.
FAQ
Ab wann darf ich Roller fahren?
Roller bis 45 km/h dürfen Sie ab 15 Jahren mit der Klasse AM fahren. 125er-Roller sind ab 16 Jahren mit der Klasse A1 erlaubt. Die Erweiterung B196 für 125er setzt ein Mindestalter von 25 Jahren voraus.
Welcher Führerschein für 50ccm-Roller?
Für einen 50er-Roller bis 45 km/h brauchen Sie die Klasse AM. Diese ist im Auto-Führerschein der Klasse B bereits enthalten, sodass jeder Autofahrer einen solchen Roller fahren darf. Ein separater Rollerführerschein ist dann nicht nötig.
Welcher Führerschein für 125ccm-Roller?
Für einen 125er-Roller mit bis zu 11 kW benötigen Sie die Klasse A1 oder als B-Inhaber die Erweiterung B196. A1 ist EU-weit gültig, B196 nur in Deutschland. B196 setzt mindestens 25 Jahre und fünf Jahre Klasse B voraus.
Darf ich mit Führerschein Klasse B Roller fahren?
Ja, mit Klasse B dürfen Sie Roller bis 45 km/h fahren, da die Klasse AM automatisch enthalten ist. Für stärkere 125er-Roller brauchen Sie zusätzlich die Erweiterung B196. Ab 21 Jahren sind außerdem dreirädrige Roller und Trikes erlaubt.
Was kostet ein Rollerführerschein?
Die Klasse AM kostet 2026 rund 300 bis 700 Euro, die Klasse A1 etwa 1.000 bis 1.900 Euro. Die Erweiterung B196 liegt bei rund 300 bis 700 Euro zusätzlich zum Auto-Führerschein. Region und Zahl der Übungsstunden beeinflussen den Preis stark.
Wie viele Fahrstunden brauche ich für den Rollerführerschein?
Für die Klasse AM gibt es keine festen Sonderfahrten; der Fahrlehrer legt die nötige Praxis individuell fest. Für die Klasse A1 sind Sonderfahrten Pflicht. Bei B196 sind fünf praktische Einheiten zu je 90 Minuten vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen B und B196?
Mit Klasse B allein fahren Sie nur Roller bis 45 km/h. Mit der Erweiterung B196 dürfen Sie zusätzlich Roller und Motorräder bis 125 ccm und 11 kW fahren. B196 erfordert mindestens 25 Jahre, fünf Jahre Klasse B und eine Schulung, gilt aber nur in Deutschland.




