Kfz-Steuer berechnen 2026: Rechner, Formel und Beispiele

Kfz-Steuer in Sekunden berechnen: Rechner, aktuelle Formel nach Hubraum und CO₂ sowie Beispielrechnungen für Benziner, Diesel und E-Auto. Stand Juli 2026.

Kurz gesagt: Die Kfz-Steuer berechnet sich aus zwei Teilen – dem Hubraum (2,00 € je 100 ccm beim Benziner, 9,50 € beim Diesel) und dem CO₂-Ausstoß über 95 g/km. Mit dem Rechner oben ermittelst du deine Jahressteuer in Sekunden. Reine E-Autos sind bis längstens 2035 komplett steuerbefreit. Zuständig ist das Hauptzollamt.

Stand: Juni 2026. Trag einfach Antriebsart, Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung ein – die Werte findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.

Kfz-Steuer-Rechner 2026

Alle Werte stehen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I: Hubraum in Feld P.1, CO₂-Wert in Feld V.7, Erstzulassung in Feld B.

Richtwert nach § 8 und § 9 KraftStG, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr – verbindlich ist ausschließlich der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Sonderfälle wie Oldtimer, Wohnmobile, Wankelmotoren oder Schwerbehindertenermäßigung bildet der Rechner nicht ab.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 setzt sich aus einer Hubraum- und einer CO₂-Komponente zusammen. Beide werden addiert und ergeben die Jahressteuer.

Die Hubraum-Komponente beträgt 2,00 Euro je angefangene 100 ccm beim Benziner und 9,50 Euro beim Diesel. Der höhere Diesel-Satz gleicht die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus.

Die CO₂-Komponente fällt erst oberhalb von 95 g/km an – die ersten 95 Gramm sind frei. Darüber staffelt sich der Satz progressiv nach oben.

Die drei nötigen Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Hubraum im Feld P.1, CO₂-Wert im Feld V.7 und das Datum der Erstzulassung im Feld B. Was die Felder genau bedeuten, erklärt unser Ratgeber zu Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Wie hoch sind die CO₂-Staffelsätze?

Über dem Freibetrag von 95 g/km steigt der CO₂-Satz stufenweise von 2,00 auf 4,00 Euro je Gramm. Je höher der Ausstoß, desto teurer wird jedes zusätzliche Gramm.

CO₂-AusstoßSatz je g/km
bis 95 g/km0 € (frei)
96–115 g/km2,00 €
116–135 g/km2,20 €
136–155 g/km2,50 €
156–175 g/km2,90 €
176–195 g/km3,40 €
ab 196 g/km4,00 €

Diese progressive Staffel gilt für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 (§ 9 KraftStG). Faustregel: Schon ein Gramm über einer Stufengrenze verteuert die Steuer spürbar – beim Neuwagenkauf lohnt der Blick auf den WLTP-CO₂-Wert.

Beispielrechnungen: Was zahlst du konkret?

Am besten zeigt sich die Formel an konkreten Fahrzeugen. Hier drei typische Beispiele nach der Systematik von 2026.

Kompakter Benziner (z. B. VW Golf 1,5 TSI)

Hubraum 1.498 ccm, aufgerundet 15 Einheiten × 2,00 € = 30 € Hubraum-Anteil. Bei 130 g/km CO₂: (115−95) × 2,00 € + (130−115) × 2,20 € = 40 € + 33 € = 73 €. Jahressteuer: rund 103 €.

Diesel-SUV (z. B. 1.968 ccm)

Hubraum 1.968 ccm, aufgerundet 20 Einheiten × 9,50 € = 190 € Hubraum-Anteil. Bei 155 g/km CO₂: 40 € + 44 € + 50 € = 134 €. Jahressteuer: rund 324 €. Der hohe Diesel-Hubraumsatz macht den Unterschied.

E-Auto (z. B. VW ID.3)

Reine Elektroautos zahlen im Befreiungszeitraum 0 € Kfz-Steuer. Jahressteuer: 0 €, solange die Befreiung läuft.

Sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Der Bundestag hat diese Verlängerung am 4. Dezember 2025 beschlossen.

Ein 2026 zugelassenes E-Auto fährt damit fast die vollen zehn Jahre steuerfrei. Nach Ablauf der Befreiung wird nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert – und dieser Betrag wird zusätzlich halbiert.

Wichtig: Die Befreiung gilt nur für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride sind nicht befreit und werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert. Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter – beim Gebrauchtkauf übernimmst du die Restzeit.

Wie und wann zahlst du die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer zieht das Hauptzollamt einmal jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift ein – nicht das Finanzamt. Das SEPA-Mandat ist bei der Zulassung Pflicht.

Die Fälligkeit richtet sich nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf dich zugelassen wurde. Ab einer Jahressteuer von 500 Euro kannst du auch halbjährlich zahlen, allerdings mit einem Aufschlag von drei Prozent.

Ohne gültiges SEPA-Mandat gibt es keine Zulassung. Wie der Ablauf funktioniert, zeigt unsere Schnellanleitung zum Kfz zulassen.

Was passiert mit der Steuer bei der Abmeldung?

Bei der Abmeldung endet die Steuerpflicht taggenau. Zu viel gezahlte Beträge erstattet das Hauptzollamt automatisch, meist innerhalb weniger Wochen.

Du musst dafür nichts extra beantragen – die Erstattung läuft über das hinterlegte Konto. Wie du dein Fahrzeug schnell abmeldest, liest du in unserer Anleitung zum Kfz online abmelden.

Jetzt ausrechnen: Nutze den Rechner oben mit den Werten aus deinem Fahrzeugschein und du weißt in Sekunden, wie hoch deine Jahressteuer ausfällt. Beim Autokauf lohnt sich der Vergleich zweier Modelle – zwischen einem sparsamen Benziner und einem großen Diesel-SUV liegen schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr.

FAQ

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer besteht aus einer Hubraum- und einer CO₂-Komponente, die addiert werden. Der Hubraum kostet 2,00 Euro je 100 ccm beim Benziner und 9,50 Euro beim Diesel. Dazu kommt ein progressiver CO₂-Satz für jedes Gramm über dem Freibetrag von 95 g/km.

Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert für die Berechnung?

Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Hubraum steht im Feld P.1, der CO₂-Wert im Feld V.7 und das Datum der Erstzulassung im Feld B. Mit diesen drei Angaben berechnest du die Steuer auf den Euro genau.

Warum zahlt ein Diesel mehr Kfz-Steuer als ein Benziner?

Weil der Hubraumsatz beim Diesel mit 9,50 Euro je 100 ccm deutlich höher liegt als die 2,00 Euro beim Benziner. Bei zwei Litern Hubraum bedeutet das schon rund 150 Euro Unterschied allein beim Hubraum-Anteil. Der höhere Satz gleicht die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus.

Sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja, reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre befreit, längstens bis Ende 2035. Plug-in-Hybride sind dagegen nicht befreit. Die Befreiung hängt am Fahrzeug, beim Gebrauchtkauf übernimmst du die Restzeit.

An wen zahle ich die Kfz-Steuer?

Zuständig ist seit 2014 die Zollverwaltung, konkret das Hauptzollamt – nicht das Finanzamt. Die Steuer wird einmal jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ab 500 Euro Jahressteuer ist gegen einen Aufschlag von drei Prozent auch halbjährliche Zahlung möglich.

Bekomme ich bei der Abmeldung Steuer zurück?

Ja, bei der Abmeldung endet die Steuerpflicht taggenau. Zu viel gezahlte Beträge erstattet das Hauptzollamt automatisch über das hinterlegte Konto. Einen gesonderten Antrag musst du dafür nicht stellen.

Gilt der Rechner auch für ältere Autos?

Der Rechner bildet die Besteuerung für Pkw mit Erstzulassung ab 2021 ab, bei denen der progressive CO₂-Tarif gilt. Fahrzeuge mit Erstzulassung vor September 2018 werden teils nach Schadstoffklasse besteuert. In diesen Fällen ist der amtliche Rechner des Zolls die sichere Quelle.

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