In Kürze: Der Fahrzeugschein – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I – bestätigt die Zulassung und gehört ins Auto. Der Fahrzeugbrief – Zulassungsbescheinigung Teil II – ist der Eigentumsnachweis und bleibt sicher zu Hause. Im Fahrzeugschein stehen alle technischen Daten verschlüsselt in EU-einheitlichen Feld-Codes, etwa Hubraum (P.1), Leistung in kW (P.2) und Antriebsart (P.3).
Stand: Juni 2026. Dieser Ratgeber erklärt beide Dokumente, ihre Unterschiede und jedes wichtige Feld – damit Sie Ihren Fahrzeugschein sicher lesen können.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief – kurz erklärt
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind die beiden zentralen Kfz-Papiere in Deutschland. Der Fahrzeugschein weist die Zulassung nach, der Fahrzeugbrief das Eigentum am Fahrzeug.
Seit Oktober 2005 heißen beide offiziell anders: Der Fahrzeugschein ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), der Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II). Der Grund war die EU-weite Harmonisierung über die Richtlinie 1999/37/EG.
Die alten Begriffe haben sich im Alltag gehalten, gemeint sind aber immer die Zulassungsbescheinigungen. Dokumente, die vor 2005 ausgestellt wurden, bleiben gültig – eine Umtauschpflicht gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Der Hauptunterschied liegt in der Funktion: Der Fahrzeugschein ist der Zulassungsnachweis fürs tägliche Fahren, der Fahrzeugbrief der Eigentumsnachweis für Verkauf und Finanzierung. Entsprechend werden sie unterschiedlich aufbewahrt.
Wer hat welches Dokument?
Den Fahrzeugschein führt der Fahrer im Auto mit, den Fahrzeugbrief bewahrt der Eigentümer sicher zu Hause auf. Bei einer Finanzierung behält oft die Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit, bis der Kredit getilgt ist.
Wichtig: Der Fahrzeugbrief belegt das Eigentum nur mit Indizfunktion, nicht zu hundert Prozent. Eingetragen ist der Halter – das ist nicht zwingend der Eigentümer.
Wofür wird welches Dokument gebraucht?
Den Fahrzeugschein brauchen Sie bei jeder Fahrt und jeder Verkehrskontrolle. Den Fahrzeugbrief brauchen Sie nur bei bestimmten Anlässen – dann aber zwingend: bei Verkauf, Halterwechsel, Finanzierung oder endgültiger Abmeldung.
Vergleichstabelle: Fahrzeugschein vs. Fahrzeugbrief
| Merkmal | Fahrzeugschein (ZB I) | Fahrzeugbrief (ZB II) |
|---|---|---|
| Offizieller Name | Zulassungsbescheinigung Teil I | Zulassungsbescheinigung Teil II |
| Funktion | Zulassungsnachweis | Eigentums-/Verfügungsnachweis |
| Aufbewahrung | im Fahrzeug mitführen | sicher zu Hause |
| Mitführpflicht | ja (§ 11 Abs. 5 FZV) | nein |
| Gebraucht bei | Fahren, Kontrolle, TÜV | Verkauf, Finanzierung, Ummeldung |
| Eingetragene Halter | aktueller Halter | aktueller + ein Vorhalter |
Merksatz: Teil I fährt mit, Teil II bleibt daheim. Wer das verinnerlicht, verwechselt die beiden Kfz-Papiere nie wieder.
Fahrzeugschein lesen: Aufbau und Felder erklärt
Der Fahrzeugschein ist in EU-einheitliche Feld-Codes gegliedert, von A bis V. Diese Buchstaben-Codes sind in allen EU-Staaten gleich, sodass jedes Feld immer dieselbe Information enthält.
So ist der Fahrzeugschein aufgebaut
Oben stehen die Halter- und Zulassungsdaten, darunter die technischen Fahrzeugdaten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I besteht aus mehreren Abschnitten mit über 30 Feldern, alphabetisch und numerisch geordnet.
Manche Codes sind eindeutig (A = Kennzeichen), andere wirken kryptisch (P.2 = Leistung in kW). Die folgende Tabelle entschlüsselt die wichtigsten Felder.
Was bedeuten die einzelnen Felder?
| Code | Bezeichnung | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | Das Nummernschild des Fahrzeugs | M-AB 1234 |
| B | Datum der Erstzulassung | Erste Zulassung des Fahrzeugs | 15.03.2019 |
| C.1.1–C.1.3 | Halterdaten | Name, Vorname und Anschrift des Halters | Mustermann, Max |
| D.1 | Hersteller (Marke) | Marke des Fahrzeugs | Volkswagen |
| D.2 | Typ / Variante / Version | Technische Typbezeichnung | AU / Golf |
| D.3 | Handelsbezeichnung | Modellname | Golf |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer | 17-stellige FIN (Fahrgestellnummer) | WVWZZZ1KZAW… |
| F.1 | Zul. Gesamtmasse | Technisch zulässiges Gesamtgewicht | 1.890 kg |
| G | Leermasse | Leergewicht des Fahrzeugs | 1.320 kg |
| J | Fahrzeugklasse | EU-Klasse (z. B. Pkw) | M1 |
| P.1 | Hubraum | Motorhubraum in cm³ | 1.995 |
| P.2 | Nennleistung | Motorleistung in kW | 110 |
| P.3 | Kraftstoffart | Antriebsart / Energiequelle | Diesel |
| P.5 | Motorkennbuchstaben | Motorcode | CRKB |
| R | Farbe | Farbe des Fahrzeugs | Schwarz |
| S.1 | Sitzplätze | Anzahl der Sitzplätze | 5 |
| 2.1 / 2.2 | HSN / TSN | Hersteller- und Typschlüsselnummer | 0603 / BGT |
Die Schlüsselnummern HSN und TSN brauchen Sie besonders oft – etwa beim Abschluss der Kfz-Versicherung. Wie Sie Ihr Auto rundum versichern, erklärt unser Leitfaden zur Kfz-Versicherung.
Die wichtigsten Felder im Detail
Einige Felder werden besonders häufig gesucht, weil sie für Steuer, Versicherung oder Werkstatt zählen. Hier sind sie einzeln erklärt.
Hubraum (Feld P.1) – was er bedeutet
Im Feld P.1 steht der Hubraum in Kubikzentimetern. Der Wert wird ohne Komma angegeben: „1995″ bedeutet 1.995 cm³, also rund 2,0 Liter Hubraum.
Leistung in kW und PS (Feld P.2) – so rechnen Sie um
Im Feld P.2 steht die Leistung in Kilowatt (kW), nicht in PS. Die Umrechnung ist einfach: 1 kW entspricht rund 1,36 PS.
| Leistung in kW | Leistung in PS (gerundet) |
|---|---|
| 44 kW | ca. 60 PS |
| 66 kW | ca. 90 PS |
| 85 kW | ca. 116 PS |
| 110 kW | ca. 150 PS |
| 150 kW | ca. 204 PS |
Faustregel: kW-Wert mit 1,36 multiplizieren ergibt die PS. Umgekehrt: PS-Wert mit 0,735 multiplizieren ergibt die kW.
Baujahr und Datum der Erstzulassung (Feld B)
Ein reines Baujahr steht im Fahrzeugschein streng genommen nicht. Feld B nennt das Datum der Erstzulassung, das dem Baujahr meist sehr nahekommt, aber nicht damit identisch sein muss.
Für Steuer, Oldtimer-Status und Verkauf zählt in der Regel die Erstzulassung aus Feld B. Das tatsächliche Produktionsjahr lässt sich notfalls über die FIN ermitteln.
Antriebsart (Feld P.3)
Feld P.3 nennt die Kraftstoff- bzw. Energieart. Hier steht zum Beispiel „Benzin“, „Diesel“, „Elektro“ oder „Wasserstoff“ – also die Antriebsart Ihres Fahrzeugs.
Hersteller, Modell, Typ (Felder D.1 bis D.3)
Die D-Felder identifizieren das Fahrzeug. D.1 nennt den Hersteller (Marke), D.2 die technische Typbezeichnung und D.3 die Handelsbezeichnung, also den geläufigen Modellnamen.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, Feld E)
In Feld E steht die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), umgangssprachlich Fahrgestellnummer. Sie ist weltweit einmalig und identifiziert genau Ihr Fahrzeug.
Beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Die FIN muss auf Teil I, Teil II und am Fahrzeug selbst übereinstimmen. Stimmt sie nicht überein, ist Vorsicht geboten. Die FIN ist auch wichtig, wenn Sie etwa eine Anhängerkupplung nachrüsten und das passende Bauteil für Ihr Modell brauchen.
Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht (Felder G und F.1)
Feld G nennt das Leergewicht, Feld F.1 das technisch zulässige Gesamtgewicht. Die maximale Zuladung berechnen Sie einfach: F.1 minus G ergibt das erlaubte Zuladungsgewicht.
Fahrzeugbrief lesen – was darin steht
Der Fahrzeugbrief enthält dieselben EU-Feld-Codes wie der Schein, legt den Schwerpunkt aber auf Eigentum und Historie. Er ist das Dokument für Halterwechsel und Verkauf.
Eigentumsverhältnisse und Halter
Im Fahrzeugbrief ist der aktuelle Halter eingetragen. Eigentümer und Halter sind nicht zwingend dieselbe Person – eingetragen sein kann auch ein Unternehmen oder eine finanzierende Bank.
Vorbesitzer-Historie
Seit der EU-Harmonisierung steht im Fahrzeugbrief nur noch der aktuelle plus ein Vorhalter. Im alten Fahrzeugbrief vor 2005 waren aus Datenschutzgründen noch bis zu sechs Vorhalter vermerkt.
Technische Daten – was nicht im Schein steht
Manche Angaben suchen Sie im Fahrzeugbrief vergeblich. Die Schadstoffklasse etwa steht nicht direkt drin – sie lässt sich über die Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein ermitteln.
Sonderfälle
Rund um die Kfz-Papiere gibt es einige Sonderfälle, die regelmäßig für Fragen sorgen. Die wichtigsten klären wir hier.
EU-Fahrzeugschein und Auslands-Fahrzeuge
Innerhalb der EU sind die Zulassungsbescheinigungen seit der Richtlinie 1999/37/EG einheitlich aufgebaut. In Österreich heißt das Pendant unter anderem Typenschein oder Zulassungsschein, in der Schweiz Fahrzeugausweis.
Anhänger – gibt es einen eigenen Fahrzeugbrief?
Ja. Zulassungspflichtige Anhänger haben eigene Papiere – eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Sie werden wie ein Fahrzeug zugelassen und besitzen eine eigene FIN.
Fahrzeugschein oder -brief verloren – was tun?
Bei Verlust melden Sie sich umgehend bei der Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug angemeldet ist. Für die Neuausstellung brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument und meist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust.
Beim Fahrzeugbrief läuft zusätzlich ein Aufgebotsverfahren: Der Verlust wird über das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt veröffentlicht, der Einspruchszeitraum beträgt 14 Tage. Erst danach wird ein neuer Brief ausgestellt, was insgesamt sechs bis acht Wochen dauern kann. Wenn Sie das Fahrzeug ohnehin stilllegen wollen, hilft unsere Anleitung zum Auto online abmelden.
Wann brauche ich welches Dokument?
Je nach Anlass brauchen Sie nur den Schein, nur den Brief oder beide. Diese Übersicht zeigt, welches Dokument wann zählt.
- Beim Fahren und bei Kontrollen: nur der Fahrzeugschein (Teil I)
- Beim TÜV / zur Hauptuntersuchung: der Fahrzeugschein
- Beim Versicherungsabschluss: Schein bzw. die Schlüsselnummern HSN/TSN
- Beim Verkauf oder Halterwechsel: beide Dokumente, vor allem der Fahrzeugbrief
- Bei der Zulassung oder Ummeldung: beide Dokumente
Steht ein Halterwechsel oder eine Neuanmeldung an, führt unsere Schnellanleitung zum Kfz zulassen Schritt für Schritt durch den Vorgang. Und falls die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, lesen Sie, ob eine Zulassung ohne TÜV möglich ist.
Tipp zum Schluss: Scannen Sie Schein und Brief einmal ab und bewahren Sie die Kopien sicher digital auf. So haben Sie alle Felder griffbereit, falls Sie HSN, TSN oder FIN kurzfristig brauchen – und sind bei Verlust schneller wieder handlungsfähig.
FAQ
Wo finde ich den Hubraum im Fahrzeugschein?
Den Hubraum finden Sie im Feld P.1. Der Wert steht in Kubikzentimetern ohne Komma, „1995″ bedeutet also 1.995 cm³ beziehungsweise rund 2,0 Liter. Daneben zeigt Feld P.2 die Leistung und P.3 die Antriebsart.
Was bedeutet kW im Fahrzeugschein?
kW steht für Kilowatt, die offizielle Einheit der Motorleistung im Feld P.2. Zur Umrechnung in PS multiplizieren Sie den kW-Wert mit rund 1,36. 110 kW entsprechen also etwa 150 PS.
Wo steht das Baujahr im Fahrzeugschein?
Ein reines Baujahr ist nicht eingetragen. Im Feld B steht das Datum der Erstzulassung, das dem Baujahr meist sehr nahekommt. Für Steuer und Verkauf zählt in der Regel diese Erstzulassung.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief bei Verlust?
Eine bundeseinheitliche Pauschale gibt es nicht; die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung und fällt regional unterschiedlich aus. Der Ersatz des Fahrzeugscheins ist mit etwa 12 bis 15 Euro günstig. Der Fahrzeugbrief ist wegen des nötigen Aufgebotsverfahrens teurer – die genaue Höhe nennt Ihre Zulassungsstelle.
Muss ich Fahrzeugschein und -brief beim Fahren dabeihaben?
Mitführen müssen Sie nur den Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I. Fehlt er bei einer Kontrolle, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Fahrzeugbrief gehört ausdrücklich nicht ins Auto, sondern an einen sicheren Ort.
Hat ein Anhänger einen eigenen Fahrzeugbrief?
Ja, zulassungspflichtige Anhänger haben eigene Papiere mit eigener Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Sie werden wie ein Fahrzeug zugelassen und besitzen eine eigene Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Was bedeutet die FIN im Fahrzeugschein?
Die FIN ist die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Feld E, umgangssprachlich Fahrgestellnummer. Sie ist weltweit einmalig und identifiziert genau Ihr Fahrzeug. Beim Gebrauchtwagenkauf sollte sie auf Teil I, Teil II und am Fahrzeug übereinstimmen.




