Kurz gesagt: Wer innerorts 21 bis 25 km/h zu schnell fährt, zahlt 2026 nach Toleranzabzug 115 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot droht als Ersttäter noch nicht – das beginnt innerorts erst ab 31 km/h. In der Probezeit gilt der Verstoß aber als A-Verstoß mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
Stand: Juni 2026. Alle Werte stammen aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog 2026 (Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie funktioniert der Toleranzabzug?
Vom gemessenen Wert zieht die Behörde zuerst eine Toleranz ab – maßgeblich ist immer die Geschwindigkeit danach, nicht dein Tachowert. Bis 100 km/h sind das 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts.
Ein Beispiel: Du wirst innerorts mit 75 km/h in der 50er-Zone geblitzt. Nach Abzug von 3 km/h gelten 72 km/h – also 22 km/h zu schnell. Damit landest du in der Stufe 21 bis 25 km/h.
Wichtig: Den Toleranzabzug nimmt die Behörde automatisch vor, er steht im Bescheid. Wer den rohen Tachowert mit dem Limit vergleicht, rechnet sich fälschlich eine zu hohe Strafe aus.
Wurdest du außerorts geblitzt, gelten andere – mildere – Sätze. Die komplette Staffel für Landstraße und Autobahn zeigt unser Bußgeldkatalog außerorts.
Was kostet 25 km/h zu schnell innerorts?
Für 21 bis 25 km/h zu schnell innerorts zahlst du 2026 ein Bußgeld von 115 Euro und bekommst einen Punkt in Flensburg. Dazu kommen noch Verfahrensgebühren von rund 28,50 Euro.
Die folgende Tabelle zeigt die gestaffelten Bußgelder innerorts für Pkw – jeweils nach Toleranzabzug:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
Werte laut Bußgeldkatalog 2026 (BKatV). Faustregel: Die 21-km/h-Schwelle ist die entscheidende Grenze – ab hier gibt es zusätzlich zum Bußgeld den ersten Punkt in Flensburg.
Wann droht bei zu schnellem Fahren ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht innerorts für Ersttäter erst ab 31 km/h zu schnell – dann sind es ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Bei 21 bis 25 km/h ist ein Fahrverbot also noch nicht dabei.
Es gibt aber eine zweite Schwelle: die Wiederholungstäter-Regel. Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell war, dem kann laut § 4 BKatV auch dann ein Fahrverbot drohen, wenn die einzelne Überschreitung sonst keines auslösen würde.
Merksatz: Für die Wiederholungstäter-Regel zählen nur Verstöße ab 26 km/h. Zweimal 25 km/h zu schnell löst sie nicht aus.
Was gilt bei 25 km/h zu schnell in der Probezeit?
In der Probezeit ist eine Überschreitung ab 21 km/h ein A-Verstoß – deutlich schwerer als das reine Bußgeld vermuten lässt. Das Bußgeld und der Punkt bleiben gleich, es kommen aber Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde dazu.
Konkret verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre, und du musst an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Rechtsgrundlage ist § 2a StVG.
Achtung: Weist du die Teilnahme am Aufbauseminar nicht fristgerecht nach, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für Fahranfänger wiegt der A-Verstoß daher meist schwerer als die 115 Euro.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen oder wenn Zweifel an der Messung bestehen. Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Prüfenswert sind unter anderem die Eichung und der Aufbau des Blitzers, die Beschilderung, die Fahreridentifizierung und ob der Toleranzabzug korrekt berücksichtigt wurde. Eine oft von Anwaltskanzleien zitierte Auswertung nennt einen hohen Anteil fehlerhafter Messungen – die Aussagekraft solcher Zahlen ist allerdings umstritten.
Ob sich ein Einspruch in deinem Fall lohnt, klärt am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht. Zahle den Bescheid nicht vorschnell, wenn du in der Probezeit bist oder beruflich auf den Führerschein angewiesen bist.
Nächster Schritt: Prüfe im Bescheid zuerst, ob der Toleranzabzug korrekt ist und ob wirklich 21 bis 25 km/h nach Abzug vorgeworfen werden. Wie du bei einem Bußgeldbescheid richtig vorgehst, zeigt unser Ratgeber zur Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Wurdest du außerorts geblitzt, gelten andere Werte – die findest du im Bußgeldkatalog außerhalb geschlossener Ortschaften.
FAQ
Was kostet 25 km/h zu schnell innerorts?
Für 21 bis 25 km/h zu schnell innerorts zahlst du 2026 ein Bußgeld von 115 Euro, dazu rund 28,50 Euro Verfahrensgebühren. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Maßgeblich ist immer die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug.
Gibt es bei 25 km/h zu schnell einen Punkt?
Ja, ab 21 km/h zu schnell wird innerorts wie außerorts ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Bei 25 km/h zu schnell ist es genau ein Punkt. Zwei Punkte gibt es innerorts erst ab 31 km/h zu schnell.
Droht bei 25 km/h zu schnell innerorts ein Fahrverbot?
Nein, für Ersttäter droht bei 25 km/h zu schnell kein Fahrverbot. Ein Regelfahrverbot beginnt innerorts erst ab 31 km/h zu schnell. Eine Ausnahme ist die Wiederholungstäter-Regel, die aber erst ab 26 km/h greift.
Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich für Bußgeld und Punkte ist immer der Wert nach diesem Abzug. Die Behörde nimmt den Toleranzabzug automatisch vor.
Was passiert bei 25 km/h zu schnell in der Probezeit?
In der Probezeit gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß. Die Folge sind eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Bußgeld und Punkt bleiben gleich, die Maßnahmen der Behörde kommen zusätzlich dazu.
Wann greift die Wiederholungstäter-Regel?
Die Wiederholungstäter-Regel greift, wenn du innerhalb von zwölf Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell warst. Maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft des ersten Bescheids. Dann kann ein Fahrverbot drohen, obwohl der einzelne Verstoß sonst keines auslösen würde.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich vor allem bei drohenden Punkten oder Fahrverbot und bei Zweifeln an Messung, Beschilderung oder Toleranzabzug. Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Ob sich der Einspruch im Einzelfall lohnt, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.




